Apsaras Burmakatzen Kitten in brown, ©jm-fotografie erfurt
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Ausstellungsordnung

Ausstellungsordnung der Thüringer Katzen Union e. V.

Die Thüringer Katzen Union e. V. veranstaltet Hobby- und Informationsschauen, nationale sowie internationale Katzenausstellungen.

1. Internationale Katzenausstellungen

1.1. Internationale Katzenausstellungen müssen durch Ausschreibungen und ein Internationales Richtergremium sichergestellt werden. Eine Ausschreibung kann nur erfolgen, wenn mindestens Meldungen für 100 Katzen angenommen werden können.

1.2. Der Ausstellungsablauf wird nach den internationalen Regeln gestaltet. Es gilt die Klasseneinteilung des Vereins TKU e. V.

1.3 Ausgestellt werden dürfen alle Katzen und Kater sowie Würfe und Jungtiere ab 10 Wochen. Bei allen Tieren müssen die gültigen Impfungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen nachgewiesen werden. Das zuständige Veterinäramt kann ggf.weitere Impfungen (meist Tollwut) fordern.

1.4. Trächtige Katzen sowie Katzen mit Geburts- und genetischen Fehlern (außer Kastraten) dürfen nicht ausgestellt werden. Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für erkrankte Katzen oder für Katzen die sich wegen einer Erkrankung noch in Quarantäne befinden.

1.5.Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf Gesundheitszustand, Parasiten, Spuren von Parasiten untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierarztes in den Ausstellungsraum gebracht werden. Die Entscheidung des kontrollierenden Tierarztes ist unanfechtbar und kann durch die TKU e. V. nicht geändert werden.

1.6. Für jedes Tier und jeden Wurf, der bewertet werden soll, ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Meldebestätigung erfolgt schriftlich.

1.7. Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss auf das auf dem Meldeschein angegebene Vereinskonto zu überweisen. Wird das Meldegeld beim Einlass bezahlt, wird keine Gebühr erhoben. Bei nicht fristgemäßer Überweisung wird das Geld am Einlass erhoben und nach Prüfung zurück überwiesen ( abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 Euro).

1.8. Für alle nach Meldeschluss zurückgezogene Meldungen erfolgt keine Rückzahlung.

1.9. Die Bewertung der Tiere erfolgt durch internationale Zuchtrichter nach international anerkannten Standards. Richterurteile sind unanfechtbar. Auch die TKU e. V. hat auf die Entscheidung keinen Einfluss. Wer Entscheidungen in ungebührlicher Art kritisiert bzw. Richter bedroht oder gar angreift, wird von der TKU e. V. ohne Bewertung seiner Katze der Halle verwiesen und erhält ein sofortiges unbegrenztes Ausstellungsverbot für diesen Verein. Auf gleiche Art wird mit Ausstellern verfahren, die sich anderen Ausstellern gegenüber unfair und ungebührlich verhalten.

1.10. Es dürfen nur Tiere ausgestellt werden, die entsprechend des gültigen Tierschutzgesetzes nicht zu verbotenen Rassen gehören.

1.11. Wer Ausstellungskatzen so präpariert, dass eine Manipulation durch den Einsatz von Färbemitteln, Beschneidungen etc. nachgewiesen wird, muss mit sofortigem Verweis bzw. Ausschluss von der Ausstellung rechnen.

1.12. Sollte eine Ausstellung aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegebühren zur Begleichung der entstehenden Kosten herangezogen.

1.13. Jegliche Haftung der TKU e. V., seiner Organe und Beauftragten sind ausgeschlossen.

1.14. Jeder Aussteller haftet für eventuelle Schäden selbst.

1.15. Jeder Aussteller ist für die Entsorgung seines Mülls selbst verantwortlich. Bei Nichteinhaltung wird dem Aussteller die Entsorgung in Rechnung gestellt.

1.16. Die Tiere haben bis zur Bekanntgabe des Ausstellungsendes in ihrem dekorierten Käfig zu bleiben. Sollten die Tiere vor Bekanntgabe aus dem Käfig genommen werden, behält die TKU e.V. sich vor, die Bewertungsurkunden einzubehalten.

1.17. Jeder Aussteller ist verpflichtet, die Meldegebühr zu zahlen, auch bei unbegründetem Fernbleiben von der Ausstellung.

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